
Voraussetzungen
für eine LASEK
Eine LASEK ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und wissenschaftlich anerkannt:
Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt
Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt
Hornhautverkrümmung bis ca. -5 dpt
Auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im oben genannten Bereich liegt, kann es sein, dass die LASIK-Methode leider trotzdem nicht angewandt werden kann.
Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen:
- Alter unter 18 Jahren
- unzureichende Hornhautdicke
- Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes)
- eine Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit
- Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star)
- instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr)