LASEK, Voraussetzungen

Voraussetzungen
für eine LASEK

Eine LASEK ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und wissenschaftlich anerkannt:

Kurzsichtigkeit bis ca. -8  dpt
Weitsichtigkeit bis ca. +4 dpt
Hornhautverkrümmung bis ca. -5 dpt

Auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im oben genannten Bereich liegt, kann es sein, dass die LASIK-Methode leider trotzdem nicht angewandt werden kann.

Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen:

  1. Alter unter 18 Jahren
  2. unzureichende Hornhautdicke
  3. Vorliegen einer  Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes)
  4. eine Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit
  5. Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star)
  6. instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr)

Behandlungsablauf LASEK »

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